Aus BG-PRÜFZERT wird DGUV Test

5. Juli 2010

Das Prüf- und Zertifzierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erhält einen neuen Namen. Ab 1.7.2010 wird aus BG-PRÜFZERT (Berufsgenossenschaftliches Prüf- und Zertifizierungssystem) „DGUV Test“. „Mit der Umbenennung gliedern wir das Prüf- und Zertifizierungssystem in die gemeinsame Marke der gesetzlichen Unfallversicherung ein“, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. DGUV-Hauptgeschäftsführer. „DGUV Test wird die Bekanntheit der Prüf- und Zertifizierungsarbeit der gesetzlichen Unfallversicherung weiter steigern.“

DGUV Test umfasst die 19 Prüf- und Zertifizierungsstellen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Über 300 Experten testen hier – neben anderen Aufgaben – Arbeitsmittel hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Herz und Nieren und decken sicherheitstechnische Mängel auf. Herstellern bietet die Prüfung eine gute Möglichkeit, ihre Produkte vor dem Verkauf zu verbessern und durch Kennzeichnung mit dem DGUV Test-Zeichen ihre Absatzchancen zu erhöhen. Pro Jahr stellen die Prüf- und Zertifizierungsstellen 3.500 Zertifikate aus, ein gutes Viertel geht an Hersteller aus dem Ausland.

Mit ihrer Arbeit unterstützen die Prüf- und Zertifizierungsstellen von DGUV Test die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in ihrem gesetzlichen Auftrag, die Prävention am Arbeitsplatz und in der Schule mit allen geeigneten Mitteln zu fördern.

„Unternehmen kaufen Maschinen und andere Produkte heute weltweit ein. Die Einkäufer müssen sich auf die Sicherheit der Arbeitsmittel und Produkte verlassen können“, erklärt Eichendorf. „Mit dem GS- und dem DGUV Test-Zeichen bieten wir den Unternehmen eine gute Auswahlhilfe beim Einkauf. Und durch unsere Mitarbeit in der Normung bringen wir unsere Erfahrungen aus der Prüfung und Zertifizierung auch international in die Produktentwicklung ein.“

Auch die Internetadresse ändert sich entsprechend: DGUV Test ist unter http://www.dguv.de/dguv-test zu erreichen.

 (au DGUV-Newsletter)


Arbeitssicherheit und PSA gegen Absturz „uncool“?

23. April 2010

Mich würde sehr interessieren, wieso das Thema Sicherheit (speziell am Arbeitsplatz) hierzulande als so uncool gilt? In den skandinavischen Ländern und besonders den USA ist es völlig normal – eher sogar schick, alles für seine Sicherheit und die der Mitarbeiter zu tun. Es gibt tolle Klamotten (Sicherheits- bzw. Schutzkleidung) und PSA gegen Absturz will “Mann” tragen. In Deutschland kraxeln die Dachdecker schon fast provozierend oben ohne auf den Dächern herum. Ist das Faulheit? Oder einfach nur dumm? Diese “das passiert doch nur den anderen” Denkweise ist mir völlig unverständlich. Hat jemand eine Idee, wie man diesen Leuten begreiflich machen kann, dass sie tot oder als Invaliden nicht mehr cool sind?


Steigschutznorm EN 353 Teil 1 zurückgezogen!

29. März 2010

Die europäische Kommission hat mit Wirkung zum 19. März 2010 die  Norm EN 353-1 zurückgezogen. Das heisst, dass es dadurch die „Konformitätsvermutung“ der PSA-Richtlinie nicht mehr gilt und diese Norm dadurch keine harmonisierte Norm mehr ist.

Für die Hersteller bedeutet dies, dass ihre Produkte durch eine Baumusterprüfung nach der EN 353-1 nicht mehr automatisch die Anforderungen der europäischen PSA-Richtlinie erfüllen. Konsequenter Weise dürften diese damit auch nicht mehr verkauft werden, es sei denn es wird ein Weg gefunden diese Anforderungen der Richtlinie nachzuweisen.

Jetzt sind dringend die nationalen Gremien gefordert, dieses Vakuum schnellstens mit nationalen Regeln zu füllen.


DIN EN ISO 9001:2008

27. Januar 2010

Nach der Einführung der überarbeiteten DIN EN ISO 9001:2008 müssen so langsam alle Dokumente der neuen Normversion angepasst werden, da die Übergangsfrist jetzt abläuft. Das erfordert natürlich erst einmal viel Fleißarbeit, gibt aber auch die Gelegenheit die Dokumente direkt noch einmal kritisch zu lesen und gegebenenfalls anzupassen.


Tödliche Arbeitsunfälle in der gewerblichen Wirtschaft nach Absturzhöhen

13. August 2009

Absturzunfälle führen in der Regel zu schweren und oftmals auch tödlichen Verletzungen. Trotzdem werden alle Maßnahmen zur Sicherung von den Anwendern und den Verantwortlichen vernachlässigt.

Deshalb hier eine Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

Statistik Absturzunfaelle

Hier kommt man zu dem Ergebnis, dass im Durchschnitt etwa 100 tödliche Absturzunfälle pro Jahr während der Arbeit passieren. D.h. mindestens zwei tödliche Unfälle in jeder Woche!

Wer kann aus eigener Erfahrung von „erlebter Absturzgefahr“ erzählen? Wer ist bereits mal in seinen Auffanggurt gefallen und gehalten worden?


Auffanggurte in verschiedenen Konfektionsgrößen

3. August 2009

Jeder weiss wie unangenehm sich eine Jacke trägt, die zu klein ist. Alles drückt, man kann sich nicht bewegen und die Knöpfe lassen sich kaum schließen.
Genau so ergeht es vielen Kollegen beim Tragen ihres Auffanggurtes. Nicht nur, dass der Auffanggurt sowieso lästig ist und drückt – viele Kollegen tragen durch Unwissenheit der Verantwortlichen viel zu kleine Gurte.

Die Gefahr sich bei einem Absturz zu verletzen, steigt dadurch, dass die Gurtbänder zum Teil gar nicht oder nur „so eben“ schließen lassen. Da beim Absturz immer noch Mikrobewegungen des Gurtbandes im Verschluss stattfinde, besteht die Gefahr, dass sich diese „knapp“ geschlossenen Gurte unter Last wieder öffnen – und dann…..

Deshalb hier noch mal die Info: Alle Hersteller können ihre Produkte in einer kleinen (Größe 0 oder XS) oder einer großen (Größe 2 oder XXL) Version herstellen, sodass jeder von uns an seinem Höhenarbeitsplatz mit einem passenden und dadurch bequemeren Auffanggurt seiner Arbeit nachgehen kann.


Prüfanforderungen für Anschlagpunkte (DIN EN 795) steigen

28. Juli 2009

In der neuen DIN EN 795, die sich noch im Entwurfsstadium befindet, sind neue zusätzliche Prüfanforderungen für Anschlagpunkte aufgenommen worden. So muss zukünftig der Anschlagpunkt nach einer ein minütigen Belastung mit 70kg eine dauerhafte Verformung von kleiner als 10 mm aufweisen.

Hierdurch wird das Hängen einer Person an diesem Anschlagpunkt simuliert und die Forderung einer möglichst kleinen Verformung steigert die Stabilität dieser Produkte.

Einige Hersteller haben auch schon entsprechend reagiert und ihre Produkte nachgebessert. Denn was die wenigsten Wissen, sobald solche Diskussionen geführt werden ist es Stand der Technik und muss auch entsprechend umgesetzt werden. Probleme die man kennt, darf man nicht ignorieren.


Info zum Gehörschutz von der BG

28. Juli 2009

Gehörschutz wirkt in der Praxis oft nicht so gut, wie es die Herstellerangaben vermuten lassen. Der Grund: Gehörschutz wird meist nicht richtig auf- und eingesetzt. So lautet das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaft (BG) Metall Nord Süd. Der Bericht steht unter www.dguv.de/bgia/de/pub/rep/reports2009/bgia0409/index.jsp zur Verfügung. Messungen an Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln zeigen, dass Betriebe regelmäßig Übungen zum korrekten Benutzen des Gehörschutzes anbieten sollten, um ihre Mitarbeiter optimal zu schützen. Mehr Schutz von vornherein bieten einfach zu verwendende Produkte, wie fertig geformte Gehörschutzstöpsel und Otoplastiken mit regelmäßiger Funktionskontrolle durch den Hersteller.

 

Im März 2007 trat in Deutschland die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie legt nicht nur fest, dass die maximale Tagesbelastung durch Lärm 85 Dezibel (A) nicht überschreiten darf, sondern sie fordert erstmals auch, dass die dämmende Wirkung des Gehörschutzes hierbei berücksichtigt sein muss, und zwar für jede Person und jede Situation. „Wir wissen aus einer früheren Untersuchung und aus internationalen Studien, dass Gehörschutz in der Praxis oft nur für eine sehr geringe Schalldämmung sorgt“, sagt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im BGIA. „Die Dämmwirkung, die der Hersteller angibt, bezieht sich nämlich auf Messungen unter optimalen Laborbedingungen.“ In der Praxis hingegen würde der Gehörschutz oft nicht richtig verwendet. Deshalb gibt es bereits seit längerem Korrekturwerte, um die die Herstellerangaben sich verringern.

 

Das BGIA hat nun festgestellt, dass die so genannten Praxisabschläge auch heute noch weitestgehend zutreffen. Das Hauptproblem ist nach wie vor die fehlerhafte Verwendung. Führt sie zu dauerhafter Belastung des Gehörs über dem zulässigen Wert von 85 Dezibel (A), droht Lärmschwerhörigkeit. Zwischen den vielen modernen Gehörschutzprodukten muss deshalb genauer unterschieden werden: So ergeben sich für einfach zu handhabende Otoplastiken mit regelmäßiger Funktionskontrolle die niedrigsten Korrekturwerte von drei Dezibel, für Stöpsel, die der Träger vor Gebrauch formen muss, mit neun Dezibel die höchsten. Liedtke: „Nur regelmäßiges Üben kann hier auf Dauer die Schutzwirkung verbessern. Und: Wo mindestens viermal im Jahr Übungen stattfinden, können die Praxisabschläge entfallen. In besonders lauten Lärmbereichen ermöglichen erst diese Übungen ausreichenden Schutz und damit das Arbeiten.“


Jetzt auch auf LinkedIn vernetzt!

16. Juni 2009

Zur Zeit versuche ich, so viel Werbung in eigener Sache – Public Relations oder Marketing – zu betreiben,  wie möglich. Nun habe ich mein Profil auf LinkedIn  grundlegend überarbeitet.
Freue mich über Besucher auf meinem Profil.


Jetzt neu: Follow me mit Twitter

15. Juni 2009

Für alle Twitterfans und Neugierige & Interessierte: Da ich ziemlich viel beruflich unterwegs bin, twitter ich jetzt auch. Folgt mir und meinen Meldungen zu Besuchen auf Baustellen, Begehungen, Schulungen und vieles mehr auf http://twitter.com/pmasshoff . Viel Spaß.


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